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Trainingstrail Ordnung



Abteilung Schlittenhundesport



Mitglied BLSV (Bayerischer Landes-Sport-Verband) & VDSV (Verband Deutscher Schlittenhundesport-Vereine)



Der Betreiber des Schlittenhunde-Trainingstrails (TT) ist der Sport-Club Haidmühle (SCH). Die Anweisungen des Betreibers, vertreten durch den Platzwart des SCH oder eines SCH Vorstandes sind bindend. Das Hausrecht übt der SCH aus.




  1. Die Nutzung des TT ist nur nach Anmeldung und Erhalt der Startnummer zulässig. Die Startnummer ist nicht übertragbar. Die Startnummer ist beim Training gut sichtbar am Körper (nicht am Schlitten) zu tragen.

  2. Die zugeteilte Startnummer ist gut sichtbar am Fahrzeug, Wohnwagen oder Wohnmobil zu befestigen.

  3. Der Trail ist täglich von 09:00 bis 15:00 Uhr, ab 1. Februar bis 16:00 Uhr zum Training freigegeben (um 15 bzw. 16 Uhr zurück am Stake-Out!). Der TT kann wetterbedingt jederzeit gesperrt werden.

  4. Bei Straßenquerungen (gelbes Dreieck) hat der Straßenverkehr Vorrang.

  5. Die Nachtruhe von 22:30 Uhr bis 07:30 Uhr ist strikt einzuhalten (Dogdroping).

  6. Die Nutzung des TT erfolgt auf eigene Gefahr. Der SCH übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstahl oder andere Schadenfälle. Eltern haften für ihre Kinder.

  7. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist für jeden mitgebrachten Hund Pflicht, diese ist auf Verlangen nachzuweisen.

  8. Auf dem Trail gelten die Rennregeln des VDSV.

  9. Auf andere Sportler, z.B. Langläufer und Wanderer ist Rücksicht zu nehmen. Bei Begegnungen gilt das Gebot der erhöhten Sorgfalt.

  10. Der Start- und Zielbereich sind großräumig freizuhalten und zügig zu verlassen.

  11. Freilaufende Hunde werden nicht toleriert.

  12. Start und Ziel des TT ist das Stake-Out Gelände. Die Trainingsstrecke darf nicht verlassen werden. Ein Quereinsteigen ist nicht gestattet. Es darf nur in der angezeigten Richtung gefahren werden.

  13. Jeder Musher muß sein Team jederzeit beherrschen. Die Ausrüstung und der Schlitten müssen den Rennregeln entsprechen.

  14. Das Gelände ist stets sauber zu halten. Die Schleife am Sportplatz (Start-/Zielbereich) ist einmal täglich nach Beendigung des Trainings von Hundekot zu befreien. (Bitte freiwillig 2-3 Personen)

  15. Gassigeher sind verpflichtet Hundekot unverzüglich zu entfernen. Sortenreiner Müll wie Glas, Papier, Dosen etc. können im Wertstoffhof entsorgt werden.

  16. Das Tierschutzgesetz ist zu beachten. Alle mitgebrachten Hunde müssen den Rennregeln entsprechend geimpft sein. Die Impfpässe sind auf Verlangen vorzuzeigen. Musher mit kranken Hunden (Verdacht auf ansteckende Krankheiten) müssen das Gelände unverzüglich verlassen.

  17. Das betreiben elektrischer Heizgeräte über den SCH-Stromanschluss ist untersagt.

  18. Zuwiderhandlungen können mit einer Verwarnung, in schweren oder wiederholten Fällen mit Platzverweis geahndet werden.

  19. Zäune um die Hunde frei laufen zu lassen, sind erlaubt, dürfen aber nur auf Weisung des Platzwarts in einer bestimmten Größe um den Wohnwagen oder das Fahrzeug errichtet werden.

  20. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen, wird darauf hingewiesen, dass ab der Saison 2016/2017 eine Webcam zum Einsatz kommt.



 



gez.: Spartenleiter Schlittenhundesport Landshuter Jürgen und der Vorstand des SCH, 20.09.2018


 


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